Pflegeheimbewohner müssen bei Preisanpassungen gefragt werden

Vertragsklauseln, die Pflegeeinrichtungen Preisanpassungen ohne Zustimmung der Betroffenen gestatten, sind unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen einen Pflegeanbieter aus Nordrhein-Westfalen. Die Vereinbarung einseitiger Entgelterhöhungen im Heimvertrag sei somit nicht mehr möglich.

Kategorie: News

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