In der Pflegebranche profitieren vor allem ungelernte Hilfskräfte vom neuen Mindestlohngesetz. Küchenkräfte einer stationären Einrichtung zum Beispiel erhalten künftig den allgemeinen Mindestlohn von 8,50 pro Stunde.
Pflegehilfskräfte stehen etwas besser da. Für sie gilt der Pflegemindestlohn, der zum 1. Januar auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro pro Stunde im Osten gestiegen ist.
Damit gibt es in der Pflegebranche künftig drei Lohnstufen – der allgemeine Mindestlohn als Untergrenze für alle Beschäftigten, der Pflegemindestlohn für die Pflegehilfskräfte und der Tariflohn für die Fachkräfte in der Pflege.
Für Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates (DPR), sind die Neuerungen kein Grund zum Jubel: “Dies ist kein großartiger Reformschritt für die Pflege, denn der Mindestlohn betrifft nur die Pflegehilfskräfte in der Branche.”
Westerfellhaus warnt geradezu davor, den Pflegemindestlohn mit der Bezahlung von examinierten Pflegekräften in Verbindung zu bringen. “Pflegefachkräfte erhalten Tarifgehalt und verdienen bereits sehr viel mehr als der Mindestlohn vorsieht – jedoch nicht genug im Vergleich zu anderen Berufsgruppen”, sagt er.
Das Mindestlohngesetz verbessert daher aus seiner Sicht ganz und gar nicht das Image des Pflegeberufs. “Wer die Arbeit in der Pflege aufwerten will, muss die tarifliche Eingruppierung der Pflegefachkräfte aufwerten”, fordert er.
Quelle: ÄrzteZeitung, Anno Fricke, 21.01.2015