Pflegeleistungs-Helfer

Im Zuge der Pflegestärkungsgesetze, wurde ein Tool auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht, das überblicksartig aufzeigt, welche Leistungen individuell in Frage kommen können. Im ersten Gesetz, das am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, wurden z.B. Leistungen für die häusliche Pflege angepasst. Im Pflegestärkungsgesetz II wird es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben. Das macht die individueller werdende Versorgung deutlich und soll auch die Angehörigen entlasten, die zu etwa zwei Dritteln hauptsächlich die Pflege übernehmen. Statt vier Wochen sind nun bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr möglich. Ferner können Verhinderungs- und Kurzzeitpflege besser kombiniert und verlängert werden.

Informationen zu weiteren Anpassungen sowie zum Pflegeleistungs-Helfer finden Sie hier.

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