(dgk) Pünktlich zu Beginn der Fahrradsaison hat sich die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (DGOU) an die Fahrradfahrer gewandt – mit dem Appell, das Gefährt stehen zu lassen oder nach Hause zu schieben, wenn Alkohol konsumiert wurde. Grund: Fahrradfahren ist eine sehr komplexe körperliche und psychomentale Leistung, bei der Gleichgewichtssinn und Reaktionsfähigkeit benötigt werden. Beides wird durch Alkoholkonsum getrübt bzw. stark beeinträchtigt.
„Die wenigsten können einschätzen, ab welchem Blutalkohol-Wert sie nicht mehr sicher auf dem Fahrrad unterwegs sind. Die meisten überschätzen sich und bringen damit sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr“, sagt Professor Reinhard Hoffmann, stellvertretender Generalsekretär der DGOU.
Fahrradfahrer riskieren schwere Verletzungen, wenn sie alkoholisiert stürzen. Unfallchirurgen wissen das aus der täglichen Praxis. Besonders häufig sind dabei Verletzungen an Armen und Beinen. Sie machen zirka 60 Prozent der Verletzungen aus, gefolgt von Verletzungen am Kopf mit etwa 25 Prozent. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes verunglückten im Jahr 2013 fast 3.500 Fahrradfahrer, die unter Alkoholeinfluss standen.
In Deutschland gilt für Fahrradfahrer im Straßenverkehr ein Alkoholgrenzwert von 1,6 Promille. Die DGOU sieht diesen Wert der absoluten Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer kritisch. „Ausfallerscheinungen gibt es schon bei niedrigeren Blutalkoholwerten. Betroffene können nicht mehr richtig einschätzen, wie weit ein anderer Verkehrsteilnehmer entfernt ist oder mit welchem Tempo er auf ihn zukommt. Außerdem sind die Schutzreflexe im Falle eines Sturzes eingeschränkt“, sagt Dr. Christian Juhra, Mitglied der Sektion Prävention der DGOU. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) plädiert dafür, den Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille zu belassen, fordert aber einen zusätzlichen Gefährdungsgrenzwert von 1,1 Promille, ab dem bei einem Verstoß mit einem Ordnungsgeld gerechnet werden muss.
Quelle: Deutsches Grünes Kreuz e.V.