PSG III: Pflegeunternehmen fürchten um ihre Existenz

Neue Nachweispflichten und Offenlegung stoßen beim Arbeitgeberverband Pflege auf massive Kritik.

(AGVP) Das heute im Bundestag verabschiedete Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) bedroht die Existenz vieler Altenpflegeunternehmen und damit die Versorgungssicherheit!

Künftig müssen die Pflegeunternehmen zum Kostendeckungsprinzip zurückkehren: Die komplette Offenlegung von Kosten und das Erbringen von Nachweisen zur Zahlung von Gehältern in Vergütungsverhandlungen werden gefordert. Damit werden alle Anreize, wirtschaftlich zu handeln und Personal effizient einzusetzen, zerstört.

Die Formulierung zur Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerrisikos scheint auf den ersten Blick eine Erleichterung zu sein, doch eine Definition, was denn als „angemessen“ angesehen wird, bleibt aus und wird letztendlich abhängig vom Wohlwollen der Kostenträger. Auf dieser Basis investiert kein Unternehmen!

Die Löhne werden sich künftig am TVöD ausrichten. Das Gesetz ist somit eine Steilvorlage für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag durch die Hintertür. Der Wettbewerb im Pflegemarkt als Garant für soziale Stabilität, Innovation und als Kostenbremse wird zerstört.

Dazu Thomas Greiner, Präsident: „Laut einem von uns in Auftrag gegebenen RWI-Gutachten wird der Pflegeplatz pro Monat unter diesen Bedingungen um 500 Euro teurer. Damit werden letztendlich die Pflegebedürftigen und der Sozialhilfeträger belastet. Es gibt keine andere Branche in Deutschland, in der so stark in das freie Unternehmertum eingegriffen wird, wie in der Altenpflege!“

 

Quele: Arbeitgeberverband Pflege (AGVP)

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessenvertretung der namhaftesten und umsatzstärksten Unternehmensgruppen der deutschen Pflegewirtschaft. Er tritt für die Geschlossenheit der Branche ein und kooperiert mit den wesentlichen Vertretern der Sozialwirtschaft und branchennahen Unternehmen. Die Mitglieder des Arbeitgeberverbands Pflege setzen sich gemeinschaftlich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Altenpflege und für neue Wege bei der Gewinnung von Fach- und Führungskräften ein. Der gemeinsame Umsatz liegt bei rund zwei Milliarden Euro. Der Arbeitgeberverband Pflege ist berufenes Mitglied in der Pflege-Mindestlohn-Kommission des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Kategorie: News

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