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Ertrinken ist bei Kindern zweithäufigste unfallbedingte Todesursache

Aufsichtspflicht der Eltern darf nicht auf Geschwister oder den Bademeister übertragen werden. (dgk) An heißen Tagen herrscht in Schwimmbädern und an Stränden ein unübersichtliches Getümmel. Für kleinere Kinder kann das Badevergnügen zur Gefahr werden, denn Ertrinken ist bei Kindern die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache. Nur der Straßenverkehr fordert mehr Opfer. Kinder überschätzen sich selbst und ihre […]

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